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Kitaplatzklage: Gericht verpflichtet den Landkreis Miesbach Zwillingen Betreuungsplätze zur Verfügung zu stellen

In einem von uns geführten Verfahren hat das Verwaltungsgericht München mit Beschluss vom 15. September 2022 (Az. M 18 E 22.4134) eine einstweilige Anordnung erlassen, die den Landkreis Miesbach dazu verpflichtet, Betreuungsplätze für zweijährige Zwillinge aus Holzkirchen zu vermitteln.

Diese Entscheidung ist ein wichtiges Signal für Eltern, die dringend auf Unterstützung angewiesen sind. Sie verdeutlicht auch die Relevanz einer flächendeckenden Betreuungsinfrastruktur, um den Bedürfnissen von Eltern und Kindern gerecht zu werden.

Blog erstellt am 20.09.2022


Kommentar von Rechtsanwalt Hufschmid:

Seit dem  Jahre 2013 gibt es den Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz. Sollten Sie aufgrund der staatlichen Fehlplanung nun auf das Recht Ihres Kindes verzichten? Selbst wenn Sie trotz einer gewonnenen Klage keinen Betreuungsplatz erhalten, haben Sie die Möglichkeit, beispielsweise Ihren Verdienstausfall einzuklagen: Wenn Sie aufgrund fehlender Betreuungsmöglichkeiten nicht in Vollzeit arbeiten können oder unfreiwillig Ihre Elternzeit verlängern müssen entgeht Ihnen schnell ein Jahresgehalt. Der Staat ist grundsätzlich verpflichtet, Ihnen dieses entgangene Gehalt zu erstatten. Einige Gerichte verlangen jedoch, dass Sie vor einer solchen Schadenersatzklage alles unternommen haben, um einen Kitaplatz zu bekommen. Dazu gehört auch, dass Sie zuvor eine Kitaplatzklage eingereicht und gewonnen haben. Auch aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen die Kitaplatzklage.


Häufige Fragen zur

Kitaplatzklage

Ich lebe „schon immer“ in meiner kleinen Gemeinde.
Hier kennt jeder jeden. Da kann ich doch nicht klagen?

Dies müssen natürlich Sie für sich selbst beantworten. Berücksichtigen Sie hierbei jedoch, dass wir nicht Ihre Gemeinde verklagen, sondern den „Träger der öffentlichen Jugendhilfe“ (meist den Landkreis). Ihrer Gemeinde entstehen durch die Klage keine Kosten. Sie können auch gerne mit Ihrer Gemeinde reden: Mandanten berichten uns nämlich, dass ihnen „inoffiziell“ gesagt wurde, dass die Gemeinde leider nichts tun kann und man eben gerne klagen soll.

Ich besitze eine Rechtsschutzversicherung, rechnen Sie direkt mit dieser ab?

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, stellen wir gerne kostenlos und unverbindlich eine Deckungsanfrage und rechnen direkt mit Ihrer Versicherung ab.

Manche Anwälte verlangen 300 € pro Stunde, wie macht ihr das?

Die Gebührenstruktur von Anwälten kann manchmal verwirrend und intransparent sein. Wir rechnen jedoch ausschließlich nach den gesetzlichen Mindestgebühren ab. Dies ist möglich, da wir eine reine online Kanzlei sind und innovative Technik für die Bearbeitung Ihres Falles einsetzen.

Unser Ziel ist es, Ihnen eine transparente und kostengünstige Lösung anzubieten. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ich habe die allgemeine Anmeldefrist für Kitaplätze verpasst.
Muss ich jetzt ein ganzes Jahr warten, bis ich einen Betreuungsplatz bekomme?

Sie können jederzeit einen Antrag auf einen Betreuungsplatz stellen. Die Vergabe eines Platzes ist jedoch nicht garantiert und hängt von verschiedenen Faktoren ab. In der Regel müssen Sie dem Jugendamt eine Frist von etwa drei Monaten für die Vermittlung geben. Sollten Sie nach Ablauf dieser Frist noch keinen Betreuungsplatz erhalten haben, können Sie sich gerne unverbindlich bei uns melden und eine Anfrage stellen. Wir werden Ihnen dann weiterhelfen.

Lohnt sich eine Kindergarten oder Kitaplatzklage überhaupt? Jeder weiß doch,
dass es zu wenig Erzieher und zu wenig Kitas/ Kindergärten gibt.

Es ist richtig, dass es zu wenig Personal und oft sogar auch zu wenig Kitas und Kindergärten gibt. Und auch nach einer Klage kann es passieren, dass man weiterhin keinen Platz erhält.

Es ist jedoch wichtig zu bedenken, dass der Staat seit 2013 Zeit hatte, die Betreuungssituation zu verbessern, da seitdem ein Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz besteht. Sollten Sie also aufgrund der staatlichen Fehlplanung auf das Recht Ihres Kindes verzichten?

Oder wir reichen für Sie eine Klage ein. Aber was hilft eine Klage, wenn es einfach keinen Platz gibt? Hier gibt es zwei Antworten:

  1. Verbesserung der Position auf der Warteliste? Durch die gewonnene Klage signalisieren Sie der Gemeinde oder dem Landkreis, dass Sie es ernst meinen, und es ist wahrscheinlich, dass Sie in der Warteliste weiter nach oben rutschen.
  2. Schadenersatzklage gegen Staat: Eine Schadenersatzklage kann man einreichen, um z. B. einen Verdienstausfall geltend zu machen, falls Sie beispielsweise aufgrund fehlender Betreuungsmöglichkeiten nicht in Vollzeit arbeiten können oder unfreiwillig Ihre Elternzeit verlängern müssen und dadurch ein Jahresgehalt verlieren. In diesem Fall müsste der Staat Ihnen monatlich Geld zahlen, was den Druck auf den Landkreis erhöht, möglichst schnell einen Betreuungsplatz zu finden oder zu schaffen. Voraussetzung für eine derartige Klage ist jedoch nach Ansicht einiger Gerichte, dass Sie vorher alles getan haben um einen Kitaplatz zu erhalten. Hierzu gehört auch, dass man vorher eine Kitaplatzklage eingereicht und gewonnen hat.

Kitaklagen können auch dazu beitragen, den Druck auf die Politik zu erhöhen, um sicherzustellen, dass zukünftige Generationen ausreichend Kitaplätze erhalten.

Letztendlich liegt es an Ihnen zu entscheiden, wie wichtig Ihnen und Ihrem Kind ein Betreuungsplatz ist und ob Ihr Kind außerhalb einer Betreuungseinrichtung ausreichend soziale Kontakte zu Gleichaltrigen hat. Diese Entscheidung kann Ihnen niemand abnehmen.

Und was passiert, wenn wir die Klage auf einen Betreuungsplatz gewonnen haben?

Nachdem wir die Klage auf einen Betreuungsplatz gewonnen haben, wird dem Landkreis in der Regel einige Wochen Zeit gegeben, um Ihrem Kind einen Betreuungsplatz zur Verfügung zu stellen. Vor allem in größeren Städten mit einem umfangreichen Angebot an Betreuungsplätzen ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass Ihrem Kind nun ein Platz angeboten wird.

Allerdings kann es auch vorkommen, dass trotz des gewonnenen Klageverfahrens weiterhin kein Betreuungsplatz verfügbar ist. In diesem Fall weiß die Gemeinde/ Stadt und der Landkreis aufgrund Ihrer gewonnen Klage, dass Sie es „ernst meinen“ und sie rutschen in der Warteliste vermutlich weiter nach oben. Zusätzlich können wir den Druck erhöhen, indem wir eine Schadenersatzklage gegen den Staat einreichen. Hierbei können wir z. B. einen Verdienstausfall einklagen, wenn Sie beispielsweise aufgrund fehlender Betreuung nicht in Vollzeit arbeiten können oder unfreiwillig Ihre Elternzeit verlängern müssen. Ab diesem Zeitpunkt wird es für den Landkreis teuer, da der Staat nach einer gewonnenen Schadenersatzklage jeden Monat Geld an Sie zahlen muss. Diese erhöhte finanzielle Belastung motiviert erfahrungsgemäß die Verantwortlichen dazu, einen Betreuungsplatz möglichst schnell zu finden oder zu schaffen.

Letztendlich besteht jedoch die Möglichkeit, dass Sie trotz gewonnener Klage keinen Betreuungsplatz erhalten. Die alternative Option wäre, von Anfang an einfach abzuwarten und auf Ihr Glück zu vertrauen.

Kitaplatzklage – Ihre Vorteile:
  • Abrechnung mit Rechtsschutz

  • Abrechnung nach gesetzlichen Gebühren

  • kein teurer Stundensatz

  • Kostenlose Erstberatung

  • Schnelle Bearbeitung Ihres Falles

  • Deutschlandweit für Sie da

Rechtsanwalt Hufschmid