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Kostenlose Erstberatung Spezialisiert auf Kindergarten- und Kitaplatzklagen Schnelle Hilfe

Kosten einer Kitaplatzklage

Viele Eltern schrecken vor den potenziellen Kosten einer Klage zurück. Daher bieten bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Klage zu einem Festpreis von 180 € über unseren Prozessfinanzierer zu führen, ohne zusätzliche Kosten und ohne Risiko. Falls nötig, unterstützen wir Sie auch bei der Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung, ganz ohne zusätzliche Gebühren:

Festpreisangebot: 180 €

Es gibt die Möglichkeit, eine Kitaplatzklage zum Festpreis von 180 € über unseren Prozessfinanzierer zu buchen. Ohne zusätzliche Anwaltskosten und Risiko. Im Falle einer Niederlage erhalten Sie sogar die Kosten von unserem Prozessfinanzierer zurückerstattet.

Abrechnung mir Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen übernehmen wir für Sie kostenlos die Deckungsanfrage. Falls Sie überraschenderweise keine Zusage erhalten sollten, fallen für Sie keine Kosten an.

Normale Selbstzahler: ca. 900 €

Die Abrechnung erfolgt nach den gesetzlichen Gebühren gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Wir rechnen nicht nach Stunden ab, da diese Kosten schnell die gesetzlichen Sätze übersteigen – diese zusätzlichen Kosten werden nämlich weder von einer Rechtsschutzversicherung noch vom Gegner übernommen, auch wenn man am Ende komplett gewinnt.

Insgesamt fallen bei Klageeinreichung, wenn zugleich ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt wird, Kosten in Höhe von ca. 900 € an. Wenn es zu einem Gerichtstermin kommt, fallen mindestens ca. 470 € für die Terminsgebühr an.

Prozesskostenhilfe

Wenn Sie finanziell eingeschränkt sind, könnten Sie einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe besitzen, wobei der Staat dann Ihre Kosten übernimmt. Wir beraten Sie hierzu gerne.

Beispielkalkulation:

Gesetzliche Anwaltskosten bei Einreichung einer Klage (Klage für ein Kind)

Gegenstandswert: 5.000,00 €

1,3 Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 434,20 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme netto 454,20 €
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 86,30 €
Anwaltskosten bei Klageeinreichung: 540,50 €

Wenn es zu einem Gerichtstermin kommt, fallen mindestens ca. 470 € für die Terminsgebühr an.

Gesetzliche Anwaltskosten bei Einreichung eines Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz (Antrag für ein Kind):

Gegenstandswert: 2.500,00 €

1,3 Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 288,60 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme netto 308,60 €
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 58,63 €
Anwaltskosten bei Antragseinreichung: 367,23 €

Wenn es zu einem Gerichtstermin kommt, fallen mindestens ca. 470 € für die Terminsgebühr an.