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Kostenlose Erstberatung Spezialisiert auf Kindergarten- und Kitaplatzklagen Schnelle Hilfe

Infos zu Prozessfinanzierung

Wir können Ihnen eine Kitaplatz- oder Kindergartenplatzklage in Zusammenarbeit mit einem Prozessfinanzierer zu einem Festpreis von 180 € anbieten. Ganz ohne Schufa-Auskunft oder Bonitätsprüfung. Falls wir die Klage rechtskräftig verlieren sollten, erhalten Sie eine vollständige Rückerstattung durch den Prozessfinanzierer.

Und so einfach funktioniert die Prozessfinanzierung:

1. Formular ausfüllen

Sie füllen unser Anfrageformular mit Fragen rund um den Betreuungsplatz aus.

2. Prozessfinanzierung

Nach dem Absenden des Formulars erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link zum Prozessfinanzierer. Dort können Sie den Vertrag für die Prozessfinanzierung vollständig digital und ohne Drucker online unterschreiben. Anschließend zahlen Sie 180 € an den Prozessfinanzierer, zum Beispiel per PayPal. Dadurch übernimmt der Prozessfinanzierer das gesamte Kostenrisiko der Klage, einschließlich unserer Anwaltskosten. Im Falle einer Niederlage erhalten Sie eine vollständige Rückerstattung des Geldes vom Prozessfinanzierer.

3. Prozessvollmacht erteilen

Anschließend müssen Sie uns nur noch eine Prozessvollmacht erteilen. Diese können Sie ebenfalls online unterschreiben. Am besten per Touchscreen am Smartphone.

4. Prüfung

Wir bemühen uns Ihnen bereits am nächsten Werktag einen Klageentwurf und einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz zur Prüfung zuzuschicken. Zusätzlich richten wir für Sie eine kostenlose WebAkte ein, über die Sie uns direkt antworten können.

5. Wir reichen Klage ein

Nachdem Sie uns die Freigabe erteilt haben, reichen wir die Klage und Zugleich einen Antrag auf einstweilge Anordnung (= Eilrechtsschutz­verfahren) beim zuständigen Verwaltungs­gericht ein.

6. Das Urteil

In der Regel erhalten wir innerhalb von ca. vier bis sechs Wochen einen Beschluss vom Gericht im Eilrechtsschutzverfahren.

Falls wir die Klage rechtskräftig verlieren sollten, erhalten Sie eine vollständige Rückerstattung Ihrer 180 € vom Prozessfinanzierer.

Alternativen zur Prozessfinanzierung:

Natürlich können Sie uns auch ohne eine Prozessfinanzierung beauftragen. In diesem Fall haben Sie die freie Wahl:

  • Abrechnung über Ihre Rechtsschutzversicherung: Wenn Sie eine Deckungszusage von Ihrer Rechtsschutzversicherung haben, können wir gerne mit dieser abrechnen. Gerne stellen wir für Sie eine Anfrage.

  • Beantragung von Prozesskostenhilfe: Wenn Sie beispielsweise Bürgergeld erhalten und Prozesskostenhilfe für die Klage beantragen möchten, füllen Sie bitte unser Anfrageformular aus und wählen Sie auf der ersten Seite die entsprechende Option.

  • Selbstzahler: Wenn Sie die Kosten der Klage selbst tragen möchten, ist das ebenfalls möglich. Bei Einreichung der Klage ist ein Vorschuss von etwa 900 € fällig (Details finden Sie in der Kostenübersicht). Im Falle eines Sieges werden Ihnen diese Kosten vom Staat erstattet. Im Falle einer Niederlage müssten Sie jedoch neben unseren Kosten auch die Anwaltskosten der Gegenseite tragen (sofern die Gegenseite sich nicht selbst vor Gericht vertreten hat).