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Kostenlose Erstberatung Spezialisiert auf Kindergarten- und Kitaplatzklagen Schnelle Hilfe

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Hier erhalten Sie eine Übersicht über die häufigsten Fragen.

Fragen zur richtigen Anmeldung

Hat mein Kind Anspruch auf einen Kita- oder Kindergartenplatz?

Ja, seit dem 01.08.2013 haben Kinder ab dem 1. Geburtstag bis zum Schuleintritt einen gesetzlichen Anspruch auf frühkindliche Förderung. Diese kann entweder in einer Kindertageseinrichtung oder in einer Kindertagespflege erfolgen. Der Anspruch auf Vermittlung eines Betreuungsplatzes besteht gegenüber dem zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, in den meisten Fällen dem Landkreis.

Ich habe die allgemeine Anmeldefrist für Kitaplätze verpasst. Muss ich jetzt ein ganzes Jahr warten, bis ich einen Betreuungsplatz bekomme?

Sie können jederzeit einen Antrag auf einen Betreuungsplatz stellen. Die Vergabe eines Platzes ist jedoch nicht garantiert und hängt von verschiedenen Faktoren ab. In der Regel müssen Sie dem Jugendamt eine Frist von etwa drei Monaten für die Vermittlung geben. Sollten Sie nach Ablauf dieser Frist noch keinen Betreuungsplatz erhalten haben, können Sie sich gerne unverbindlich bei uns melden und eine Anfrage stellen. Wir werden Ihnen dann weiterhelfen.

Ich habe noch keine Absage erhalten. Habe ich bis jetzt alles richtig gemacht, damit wir später keine Zeit verlieren?

Hier ist eine kurze Checkliste rund um die Anmeldung, damit wir im Falle einer Absage keine Zeit verlieren:

  1. Kita-Anmeldung: Haben Sie Ihr Kind nicht nur bei Ihren bevorzugten Kitas oder Kindergärten, sondern auch bei anderen Betreuungseinrichtungen in Ihrer Nähe angemeldet? Vergessen Sie nicht, auch nach Tagesmüttern oder anderen Betreuungsalternativen zu suchen, um nachweisen zu können, dass Sie alle Möglichkeiten ausgeschöpft haben.
  2. Schriftliche Absage: Wenn Sie eine Absage erhalten, bitten Sie darum, diese schriftlich zu erhalten. Diese benötigen wir als Nachweis für die Klage.
  3. Gemeinde/Stadt: Setzen Sie sich schriftlich mit Ihrer Gemeinde/Stadt in Verbindung und beantragen Sie einen Betreuungsplatz. Bitten Sie um Unterstützung bei der Vermittlung.
  4. Zuständiges Jugendamt: Informieren Sie sich über Ihr zuständiges Jugendamt (Ihre Gemeinde/ Stadt teilt Ihnen die Adresse gerne mit), und stellen Sie auch hier einen schriftlichen Antrag auf Vermittlung eines Betreuungsplatzes.

Sollten Sie nach spätestens drei Monaten nach Ihrem ersten Antrag immer noch keinen Betreuungsplatz erhalten haben, melden Sie sich bei uns. Wir beraten Sie gerne.

Soll ich meinen Betreuungsplatz einklagen?

Kann ich mir einen Platz in meiner „Wunschkita“ oder meinem „Wunschkindergarten“ einklagen?

Nein, man hat nur einen Anspruch auf Vermittlung eines Betreuungsplatzes. Dabei wird berücksichtigt, dass der Betreuungsplatz in zumutbarer Nähe liegt. Die Gerichte halten häufig eine einfache Entfernung von etwa 30 Minuten oder einen Umweg von 30 Minuten auf dem Weg zur Arbeit für in Ordnung. Dies kann jedoch von Fall zu Fall unterschiedlich sein.

Lohnt sich eine Kindergarten- oder Kitaplatzklage überhaupt? Jeder weiß doch, dass es zu wenig Erzieher und zu wenig Kitas/Kindergärten gibt.

Es ist richtig, dass es zu wenig Personal und oft sogar auch zu wenig Kitas und Kindergärten gibt. Und auch nach einer Klage kann es passieren, dass man weiterhin keinen Platz erhält.

Es ist jedoch wichtig zu bedenken, dass der Staat seit 2013 Zeit hatte, die Betreuungssituation zu verbessern, da seitdem ein Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz besteht. Sollten Sie also aufgrund der staatlichen Fehlplanung auf das Recht Ihres Kindes verzichten?

Oder wir reichen für Sie eine Klage ein. Aber was hilft eine Klage, wenn es einfach keinen Platz gibt? Hier gibt es zwei Antworten:

  1. Verbesserung der Position auf der Warteliste: Durch die gewonnene Klage signalisieren Sie der Gemeinde oder dem Landkreis, dass Sie es ernst meinen, und es ist wahrscheinlich, dass Sie in der Warteliste weiter nach oben rutschen.
  2. Schadenersatzklage gegen den Staat: Eine Schadenersatzklage kann man einreichen, um z. B. einen Verdienstausfall geltend zu machen, falls Sie beispielsweise aufgrund fehlender Betreuungsmöglichkeiten nicht in Vollzeit arbeiten können oder unfreiwillig Ihre Elternzeit verlängern müssen und dadurch ein Jahresgehalt verlieren. In diesem Fall müsste der Staat Ihnen monatlich Geld zahlen, was den Druck auf den Landkreis erhöht, möglichst schnell einen Betreuungsplatz zu finden oder zu schaffen. Voraussetzung für eine derartige Klage ist jedoch nach Ansicht einiger Gerichte, dass Sie vorher alles getan haben, um einen Kitaplatz zu erhalten. Hierzu gehört auch, dass man vorher eine Kitaplatzklage eingereicht und gewonnen hat.

Kitaklagen können auch dazu beitragen, den Druck auf die Politik zu erhöhen, um sicherzustellen, dass zukünftige Generationen ausreichend Kitaplätze erhalten.

Letztendlich liegt es an Ihnen zu entscheiden, wie wichtig Ihnen und Ihrem Kind ein Betreuungsplatz ist und ob Ihr Kind außerhalb einer Betreuungseinrichtung ausreichend soziale Kontakte zu Gleichaltrigen hat. Diese Entscheidung kann Ihnen niemand abnehmen.

Ich lebe „schon immer“ in meiner kleinen Gemeinde. Hier kennt jeder jeden. Da kann ich doch nicht klagen?

Dies müssen natürlich Sie für sich selbst beantworten. Berücksichtigen Sie hierbei jedoch, dass wir nicht Ihre Gemeinde verklagen, sondern den „Träger der öffentlichen Jugendhilfe“ (meist der Landkreis). Ihrer Gemeinde entstehen durch die Klage keine Kosten. Sie können auch gerne mit Ihrer Gemeinde reden: Mandanten berichten uns nämlich, dass ihnen „inoffiziell“ gesagt wurde, dass die Gemeinde leider nichts tun kann und man eben gerne klagen soll.

Verliert ein anderes Kind seinen Betreuungsplatz, wenn ich einen Platz für mein Kind einklage?

Nein, das ist ein schlimmes Gerücht. Jedes Kind hat einen festen Vertrag, der nicht aus diesem Grund gekündigt werden kann. Ein Betreuungsplatz wird Ihrem Kind zur Verfügung gestellt, wenn entweder ein Platz frei wird (z. B. durch den Umzug eines Kindes) oder wenn neue Betreuungsplätze geschaffen werden (z. B. durch Erhöhung der Gruppengröße, Einstellung zusätzlicher Erzieher oder den Bau neuer Kitas).

Hat mein Kind einen Nachteil, wenn es einen Platz wegen einer Klage erhält?

Nein, ihr Kind erhält einen ganz normalen Betreuungsplatz. Vereinzelt erfährt die Kita oder der Kindergarten zwar, dass Ihr Kind aufgrund einer Klage einen Platz erhalten hat – aber auch das ist egal: Kind ist Kind und die Erzieher behandeln alle Kinder gleich . Wenn man möchte kann man dieses Thema auch von sich aus ansprechen: Ohne die Klage hätten Sie keinen Platz für Ihr Kind bekommen. Und Sie haben den Platz dringend benötigt und wurden zum Klagen gezwungen. Wenn jemand „schuld“ an der Klage ist, dann wohl doch der Staat, der seit 2013 bisher nicht genug dafür getan hat, die Ausbildung zum Erzieher attraktiver zu gestalten und ausreichend Kitas oder Kindergärten zu schaffen.

Kann ich den fehlenden Betreuungsplatz einfach akzeptieren und Schadenersatz, wie beispielsweise den eigenen Verdienstausfall, vom Staat einklagen?

Die Frage, ob man den fehlenden Betreuungsplatz einfach akzeptieren und Schadenersatz, wie den eigenen Verdienstausfall, vom Staat einklagen kann, ist höchstrichterlich nicht abschließend geklärt. Es gibt unterschiedliche Ansichten von Gerichten zu diesem Thema.

Einige Gerichte vertreten die Auffassung, dass Eltern eine Schadensminderungspflicht haben und sich daher kontinuierlich um einen Betreuungsplatz bemühen sollten. In solchen Fällen wird unterstellt, dass Eltern mit einer Klage auf einen Betreuungsplatz erfolgreich wären und keinen Verdienstausfall erleiden würden.

Aus diesem Grund empfehlen wir generell, vorher einen Betreuungsplatz einzuklagen

Allgemeine Infos zum Klageverfahren

Klagen Sie in ganz Deutschland Betreuungsplätze ein?

Ja, wir sind in ganz Deutschland tätig. Sollte ein Gerichtstermin erforderlich sein, arbeiten wir bundesweit mit Anwälten zusammen, die in unserem Auftrag den Gerichtstermin wahrnehmen. So können wir sicherstellen, dass Sie auch bei rechtlichen Auseinandersetzungen in verschiedenen Regionen Deutschlands professionelle Unterstützung erhalten.

Kann ich auch ohne Anwalt eine Klage auf einen Betreuungsplatz einreichen?

Ja, es ist möglich, eine Klage auf einen Betreuungsplatz ohne Anwalt einzureichen. Sie können die Klage selbst einreichen und müssen dabei jedoch darauf achten, dass keine Formfehler begangen werden. Zum Beispiel ist es wichtig, die Klage im Namen Ihres Kindes und nicht in Ihrem eigenen Namen einzureichen und eine eventuelle Wartefrist von drei Monaten einzuhalten. Beachten Sie auch, dass eine normale Klage vor dem Verwaltungsgericht in der Regel ein bis zwei Jahre dauert. Man sollte daher gleichzeitig einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stellen, um eine schnelle Entscheidung zu erhalten.

Wenn Sie sich den Aufwand und mögliche Fehler ersparen möchten, können Sie uns gerne beauftragen. Füllen Sie einfach unser Formular aus und wir kümmern uns um alles Weitere, nachdem Sie sich für eine Beauftragung entschieden haben.

Falls Sie keine Rechtsschutzversicherung haben und sich derzeit keinen Anwalt oder eine teure Klage leisten können oder möchten, haben wir eine Möglichkeit für Sie: Wir arbeiten auf Wunsch mit einem Prozessfinanzierer zusammen. Gegen einen Festpreis von 180 € (= Erfolgshonorar) müssen Sie keine Anwaltskosten für die Klage auf einen Kitaplatz bezahlen. Sollten wir den Rechtsstreit verlieren, erhalten Sie Ihr Geld vollständig zurück. Weitere Informationen dazu finden Sie hier

Wie lange habe ich Zeit eine Klage auf einen Betreuungsplatz einzureichen?

Sie haben grundsätzlich Zeit, eine Klage auf einen Betreuungsplatz einzureichen, solange Ihr Kind ab dem 1. Geburtstag bis zum Schuleintritt keinen Betreuungsplatz hat. Es ist jedoch wichtig, dass Sie bei einem Ablehnungsbescheid die in der Rechtsmittelbelehrung angegebene Frist einhalten. Diese Frist ist entscheidend und variiert je nach Bundesland. In einigen Fällen ist es erforderlich, vor einer Klage ein Widerspruchsverfahren durchzuführen.

Wenn Sie die Frist versäumen, müssen Sie einen neuen Antrag auf einen Betreuungsplatz stellen und komplett von vorne beginnen.

Wie lange dauert eine Klage auf einen Kita- oder Kindergartenplatz?

Die Dauer einer Klage auf einen Kita- oder Kindergartenplatz ist unterschiedlich. Wenn Sie sich für unsere Kanzlei entscheiden und unser Formular zukommen lassen, können wir die Klage schnell für Sie einreichen:

Wir beantragen für Sie einen Eilrechtsschutz bei Gericht. Die Zeitspanne bis zum Erhalt eines “Urteils” kann je nach Gericht zwischen drei und sechs Wochen dauern.

Zusätzlich reichen wir auch eine “normale” Klage ein, deren Verfahrensdauer in der Regel zwischen ein und zwei Jahren liegt. Diese Zeitspanne ist jedoch oft zu lang, weshalb wir für Sie den Antrag auf Eilrechtsschutz stellen, um eine schnellere Entscheidung zu erreichen.

Und was passiert, wenn wir die Klage auf einen Betreuungsplatz gewonnen haben?

Nachdem wir die Klage auf einen Betreuungsplatz gewonnen haben, wird dem Landkreis in der Regel einige Wochen Zeit gegeben, um Ihrem Kind einen Betreuungsplatz zur Verfügung zu stellen. Vor allem in größeren Städten mit einem umfangreichen Angebot an Betreuungsplätzen ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass Ihrem Kind nun ein Platz angeboten wird.

Allerdings kann es auch vorkommen, dass trotz des gewonnenen Klageverfahrens weiterhin kein Betreuungsplatz verfügbar ist. In diesem Fall weiß die Gemeinde/ Stadt und der Landkreis aufgrund Ihrer gewonnen Klage, dass Sie es „ernst meinen“ und sie rutschen in der Warteliste vermutlich weiter nach oben. Zusätzlich können wir den Druck erhöhen, indem wir eine Schadenersatzklage gegen den Staat einreichen. Hierbei können wir z. B. einen Verdienstausfall einklagen, wenn Sie beispielsweise aufgrund fehlender Betreuung nicht in Vollzeit arbeiten können oder unfreiwillig Ihre Elternzeit verlängern müssen. Ab diesem Zeitpunkt wird es für den Landkreis teuer, da der Staat nach einer gewonnenen Schadenersatzklage jeden Monat Geld an Sie zahlen muss. Diese erhöhte finanzielle Belastung motiviert erfahrungsgemäß die Verantwortlichen dazu, einen Betreuungsplatz möglichst schnell zu finden oder zu schaffen.

Letztendlich besteht jedoch die Möglichkeit, dass Sie trotz gewonnener Klage keinen Betreuungsplatz erhalten. Die alternative Option wäre, von Anfang an einfach abzuwarten und auf Ihr Glück zu vertrauen.

Fragen zur Erstberatung

Erhalte ich nur eine „normale“ kostenlose Erstberatung oder beantworten Sie mir auch konkret Fragen zu meinem Problem?

Selbstverständlich erhalten Sie von uns eine kostenlose Erstberatung. Aber nicht nur das: Wir beraten Sie nicht nur über die allgemeinen Möglichkeiten wie man einen Betreuungsplatz erhalten kann, sondern auch individuell auf Ihren Fall bezogen. Unsere Beratung erfolgt schriftlich per E-Mail, um sicherzustellen, dass Sie alle Informationen in Ruhe nachlesen können.

Bitte füllen Sie zuerst unser Formular aus. Wir melden uns dann so schnell wie möglich bei Ihnen, werktags meist innerhalb von 24 Stunden.

Kostenlose Erstberatungen findet man im Internet viele. Warum soll ich mich an Sie wenden?

Bei uns bekommen Sie nicht nur eine kostenlose Erstberatung nach dem Motto: Geben Sie uns Ihre E-Mail oder Telefonnummer und wir melden uns bei Ihnen. Gerne möchten wir Ihnen erklären, warum Sie sich gerade an uns wenden sollten:

  1. Konkrete Problemlösung: Bei uns erhalten Sie nicht nur eine allgemeine Erstberatung, sondern wir gehen gezielt auf Ihr aktuelles Problem ein. Wir nehmen uns die Zeit, um Ihre individuelle Situation zu verstehen und Ihnen spezifische Ratschläge zu geben. Unsere Beratung erfolgt schriftlich per E-Mail, um sicherzustellen, dass Sie alle Informationen in Ruhe nachlesen können.
  2. Schnelle Reaktion: Sobald Sie unser Formular ausgefüllt haben, setzen wir uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung. Wir bemühen uns werktags innerhalb von 24 Stunden auf Ihre Anfrage zu antworten.
  3. Transparente und faire Kosten: Unsere Abrechnung erfolgt nicht nach Stunden, sondern basiert auf den pauschalen gesetzlichen Gebühren (RVG). Zudem arbeiten wir mit einem Prozessfinanzierer zusammen, der Ihnen die Möglichkeit bietet, für einen Festpreis von 180 € (= Erfolgshonorar) keine Anwaltskosten für die Kitaplatzklage zu zahlen. Bei einer Niederlage erstattet Ihnen der Prozessfinanzierer das Geld zurück. Hier erhalten Sie mehr Informationen.

Wir möchten Ihnen eine individuelle und kostengünstige Lösung bieten, um Ihnen bei Ihrem Anliegen bestmöglich zu helfen. Wir freuen uns über Ihre Anfrage.

Was kostet mich eine Klage?

Wie viel kostet mich die Klage tatsächlich? Ist es wirklich nur eine pauschale Gebühr von 180 €?

Ja, tatsächlich beträgt der Festpreis für die Kitaplatzklage in Zusammenarbeit mit unserem Prozessfinanzierer 180,00 € (= Erfolgshonorar). Sollte die Klage nicht erfolgreich sein, erhalten Sie Ihr Geld von diesem vollständig zurück.

Alternativ können wir auch direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung abrechnen, sofern Sie eine solche besitzen.

Für den Fall, dass Sie Bürgergeld erhalten oder anderweitig Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben, unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung von Verfahrenskostenhilfe im Rahmen unserer Kitaplatzklage.

Wir möchten möglichst jedem eine transparente und kostengünstige Lösung bieten. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Manche Anwälte verlangen 300 € pro Stunde, warum können Sie dieselbe Leistung so viel günstiger anbieten?

Die Gebührenstruktur von Anwälten kann manchmal verwirrend und intransparent sein. Bei unserer Zusammenarbeit mit dem Prozessfinanzierer wird ein Festpreis von 180 € vereinbart, der ausschließlich an den Prozessfinanzierer gezahlt wird. Dieser zahlt an uns die gesetzlichen Mindestgebühren, die bei Klageeinreichung (ca. 900 €) anfallen.

Im Falle eines Gewinns der Klage ist der Staat dazu verpflichtet, diese gesetzlichen Gebühren zu erstatten, und der Prozessfinanzierer erhält diese Erstattung als Gegenleistung. Sollte die Klage jedoch verloren werden, erstattet Ihnen der Prozessfinanzierer die 180 € zurück und übernimmt zudem unsere gesetzlichen Anwaltskosten. Dieses Risiko liegt also beim Prozessfinanzierer.

Unser Ziel ist es, Ihnen eine transparente und kostengünstige Lösung anzubieten. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ich besitze eine Rechtsschutzversicherung, rechnen Sie direkt mit dieser ab?

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, stellen wir gerne kostenlos und unverbindlich eine Deckungsanfrage und rechnen direkt mit Ihrer Versicherung ab. In diesem Fall fällt natürlich auch kein Erfolgshonorar in Höhe von 180 € an. Diese Option bieten wir hauptsächlich denjenigen an, die keine Rechtsschutzversicherung besitzen.

Kann ich die Klage ohne einen Anwalt einreichen?

Ja, das können Sie. Sie brauchen keinen Anwalt und können die Klage selbst einreichen.

Sie werden aber wohl selbst viel Zeit investieren müssen und darauf achten, dass Sie keine Formfehler begehen. Falsch wäre es zum Beispiel, wenn Sie die Klage in Ihrem Namen und nicht im Namen Ihres Kindes oder zeitlich zu früh einreichen. Grundsätzlich muss man den Behörden für die Suche nach einem Betreuungsplatz drei Monate Zeit geben. Außerdem dauert eine normale Klage vor dem Verwaltungsgericht meist ein bis zwei Jahre. Man sollte also zugleich einen weiteren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stellen.

Es ist also recht kompliziert. Sie können sich das alles ersparen, indem Sie uns beauftragen. Füllen Sie unser Formular aus und wir kümmern uns um alles weitere, wenn Sie sich danach entschieden haben uns zu beauftragen.

Sie besitzen keine Rechtsschutzversicherung und können oder möchten sich zum jetzigen Zeitpunkt keinen Anwalt und eine teure Klage leisten? Dann haben wir eine Möglichkeit für Sie: Wir arbeiten auf Wunsch mit einem Prozessfinanzierer zusammen, gegen ein Festpreis von 180 € (= Erfolgshonorar) müssen Sie für die Kitaplatzklage keine Anwaltskosten bezahlen. Wenn wir die Klage verlieren sollten, erhalten Sie von diesem Ihr Geld komplett zurück. Hier erhalten Sie mehr Informationen.

Wie funktioniert das mit dem Erfolgshonorar genau?

Um die Klage zum Festpreis von 180 € zu buchen, füllen Sie bitte unser Formular aus. Dort können Sie im ersten Schritt auswählen, dass Sie uns beauftragen möchten. Wählen Sie dann die Option “Ich möchte eine Klage zum Festpreis buchen” aus.

Nachdem Sie das Formular ausgefüllt haben, erhalten Sie von uns eine E-Mail mit dem Link zum Prozessfinanzierer. Dort können Sie das Erfolgshonorar schnell und einfach online in wenigen Minuten vereinbaren. Es gibt keine Bonitätsüberprüfung oder SCHUFA-Auskunft.

Sobald Sie das Erfolgshonorar mit dem Prozessfinanzierer vereinbart haben, werden wir hierüber automatisch informiert. Wir werden dann mit der Bearbeitung Ihres Falls beginnen.

Weitere Informationen zum Erfolgshonorar finden Sie hier.

Im Internet findet man Kitaplatz-Anwälte, die nach Stundensätzen abrechnen. Machen Sie das ebenfalls?

Nein, wir rechnen nicht nach Stunden ab und legen großen Wert auf Kostentransparenz. Von uns erhalten Sie keine “Schockrechnungen” und stellen  sicher, dass Sie keine unerwarteten Kosten erwarten müssen.

Unsere Abrechnung erfolgt ausschließlich nach den pauschalen gesetzlichen Gebühren (RVG), die auch von einer Rechtsschutzversicherung übernommen werden.

Alternativ bieten wir Ihnen die Möglichkeit eines Festpreises für die Kitaplatzklage. In Zusammenarbeit mit einem Prozessfinanzierer können Sie die Klage für einen Festpreis von 180 € buchen, ohne zusätzliche Anwaltskosten. Im Falle einer verlorenen Klage erstattet Ihnen der Prozessfinanzierer das Geld vollständig zurück.  Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Ich möchte keine Klage gegen ein Erfolgshonorar – was muss ich für eine Klage bezahlen?

Wir rechnen ausschließlich nach den gesetzlichen Gebühren ab, sodass Sie eine klare Kostenübersicht haben. Sie können eine detaillierte Kostenübersicht auf unserer Webseite einsehen, um einen genauen Überblick über die anfallenden Kosten zu erhalten. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Warum arbeiten Sie mit einem Prozessfinanzierer zusammen und bieten nicht einfach selbst ein Erfolgshonorar an?

Das würden wir sehr gerne. In Deutschland gilt jedoch das sogenannte Verbot der Erfolgsbeteiligung für Rechtsanwälte, d.h. Anwälte dürfen in der Regel keine Erfolgshonorare anbieten.

Wie geht es nach einer gewonnen Klage weiter?

Garantiert mir eine gewonnene Klage automatisch einen Platz in einer Betreuungseinrichtung?

Leider gibt es keine Garantie auf einen Betreuungsplatz nach einer gewonnenen Kindergarten- oder Kitaplatzklage.

Nach einer erfolgreichen Klage (mit einer Dauer von etwa drei bis sechs Wochen) gewährt das Gericht dem Landkreis einige Wochen Zeit, um Ihrem Kind einen Betreuungsplatz zur Verfügung zu stellen. In größeren Städten mit einem umfangreichen Angebot an Betreuungsplätzen besteht eine höhere Wahrscheinlichkeit, dass Ihrem Kind nun ein Platz angeboten wird.

Dennoch stellt sich die Frage, was eine Klage nützt, wenn es einfach keine freien Plätze gibt. In einem solchen Fall signalisiert Ihre gewonnene Klage der Gemeinde, Stadt und dem Landkreis, dass Sie es ernst meinen, und Sie könnten in der Warteliste weiter nach oben rutschen. Außerdem kann der Druck nach einer gewonnenen Klage erhöht werden, indem wir eine Schadenersatzklage gegen den Staat einreichen. Dabei kann ein Verdienstausfall geltend gemacht werden, falls Sie beispielsweise aufgrund mangelnder Betreuungsmöglichkeiten nicht in Vollzeit arbeiten können oder unfreiwillig Ihre Elternzeit verlängern müssen, wodurch ein Jahresgehalt entfällt. Ab diesem Zeitpunkt wird es für den Landkreis kostspielig, da der Staat nach einer gewonnenen Klage jeden Monat Geld an Sie zahlen muss. Erfahrungsgemäß steigert dies die Motivation, einen Betreuungsplatz möglichst schnell zu finden oder zu schaffen.

Trotz eines gewonnenen Rechtsstreits besteht letztendlich die Möglichkeit, dass Sie keinen Betreuungsplatz erhalten. Als Alternative könnten Sie von Anfang an abwarten und auf Ihr Glück vertrauen.

Wir möchten ausdrücklich klarstellen, dass sich so gut wie alle Gemeinden/ Städte/ Landkreise sehr bemühen genügend Betreuungsplätze zur Verfügung zu stellen. Diese sind aber auch auf “den Staat” angewiesen, der die Rahmenbedingungen schaffen muss, wie z.B. den Beruf des Erziehers und dessen Ausbildung attraktiver zu gestalten.

Was passiert, wenn trotz einer gewonnenen Klage kein Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt wird?

Nach einer gewonnenen Klage besteht die Möglichkeit, dass Ihr Kind in der Warteliste weiter nach oben rutscht. Jedoch gibt es auch Fälle, in denen trotz der Klage kein Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt wird und keine unmittelbare Lösung gefunden wird.

Um den Druck zu erhöhen, können wir eine Schadenersatzklage gegen den Staat einreichen. Dabei können wir einen Verdienstausfall einklagen, wenn Sie aufgrund fehlender Betreuungsmöglichkeiten beispielsweise nicht in Vollzeit arbeiten können oder unfreiwillig Ihre Elternzeit verlängern müssen, was zu einem Verlust Ihres Jahresgehalts führen kann. Ab diesem Zeitpunkt wird es für den Landkreis kostenintensiv, da der Staat nach einer gewonnenen Klage jeden Monat Geld an Sie zahlen muss. Dieser Umstand erhöht erfahrungsgemäß die Motivation, einen Betreuungsplatz möglichst schnell zu finden oder zu schaffen.

Ich möchte eine Schadenersatzklage z.B. wegen Verdienstausfall einreichen. Helfen Sie mir hierbei?

Ja, wir unterstützen Sie gerne dabei. Allerdings empfehlen wir Ihnen vor der Einreichung einer Schadenersatzklage die Durchführung einer Kindergarten- oder Kitaplatzklage. Andernfalls besteht die Möglichkeit, dass die Schadenersatzklage allein aus dem Grund abgewiesen wird, dass zuvor keine Klage auf einen Betreuungsplatz eingereicht wurde.

Einige Gerichte vertreten nämlich die Auffassung, dass man durch eine Klage auf einen Betreuungsplatz einen Platz für sein Kind erhalten hätte und somit beispielsweise keinen Verdienstausfall erlitten hätte.

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